Entnazifizierung
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  • Martin Bormann (1900–?): Chef der Parteikanzlei und »Sekretär des Führers«. Er tauchte 1945 unter und wurde in Abwesenheit zum Tode verurteilt.

  • Karl Dönitz (1891–1980): Befehlshaber der U-Boot-Flotte, ab 1943 Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, Großadmiral. Er wurde von Hitler zu seinem Nachfolger als Reichskanzler bestimmt. Verurteilung zu 10 Jahren Haft, Freilassung 1956.

  • Hans Frank (1900–1946): Führender Parteijurist sowie Generalgouverneur im besetzen Polen und damit verantwortlich für die brutale Besatzungspolitik. Todesurteil und Hinrichtung am 16. Oktober 1946.

  • Wilhelm Frick (1877–1946): Reichsinnenminister 1933–1943, dann Reichsprotektor in Böhmen und Mähren. Todesurteil und Hinrichtung am 16. Oktober 1946.

  • Hans Fritzsche (1900–1953): Leiter des Nachrichtenwesens in der Presseabteilung des Reichspropagandaministeriums. Freispruch. 1947 Verurteilung durch ein deutsches Spruchkammergericht, 1950 Freilassung.

  • Walther Funk (1890–1960): Reichswirtschaftsminister von 1937 bis 1945 und ab 1939 Präsident der Reichsbank. Lebenslange Haftstrafe. 1957 Entlassung aus gesundheitlichen Gründen.

  • Hermann Göring (1893–1946): Reichsmarschall und Oberbefehlshaber der Luftwaffe, Reichstagspräsident und Generalbevollmächtigter des Vier-Jahres-Plans. Todesurteil. Vor der Hinrichtung beging er Selbstmord.

  • Rudolf Hess (1894–1987): »Stellvertreter des Führers«. Hess floh am 10. Mai 1941 nach Großbritannien. Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe. Hess beging 1987 im Alliierten Kriegsverbrechergefängnis Berlin-Spandau Selbstmord.

  • Alfred Jodl (1890–1946): 1939–1945 Chef des Wehrmachtsführungsamtes und Hitlers Berater in strategischen Fragen, Generaloberst. Todesurteil und Hinrichtung am 16. Oktober 1946.

  • Ernst Kaltenbrunner (1903–1946): ab Jänner 1943 als Nachfolger von Reinhard Heydrich Chef der Sicherheitspolizei sowie des Reichssicherheitshauptamtes. Todesurteil und Hinrichtung am 16. Oktober 1946.

  • Wilhelm Keitel (1882–1946): Generalfeldmarschall und Chef des Oberkommandos der Deutschen Wehrmacht. Todesurteil und Hinrichtung am 16. Oktober 1946.

  • Gustav Krupp von Bohlen und Halbach (1870–1950): seit 1909 Leiter der Familien-AG Krupp. Sollte sich als Repräsentant der deutschen Schwer- und Rüstungsindustrie vor dem Internationalen Militärtribunal verantworten. Wegen Verhandlungsunfähigkeit infolge eines Verkehrsunfalls im Jahr 1944 wurde das Verfahren gegen ihn am 15. November 1945 vertagt.

  • Robert Ley (1890–1945): ab 1933 Führer der Deutschen Arbeitsfront (DAF). Vor Beginn der Verhandlung vor dem Internationalen Militärgerichtshof beging er am 26. Oktober 1945 in der Haft Selbstmord.

  • Konstantin von Neurath (1873–1956): 1932–1938 deutscher Außenminister bzw. Reichsaußenminister, 1939–1943 (ab 1941 beurlaubt) Reichsprotektor in Böhmen und Mähren. Verurteilung zu 15 Jahren Haft. 1954 Entlassung aus gesundheitlichen Gründen.

  • Franz von Papen (1879–1969): 1932 Reichskanzler, 1933/34 Vizekanzler, 1934–1938 Botschafter in Wien, 1939–1944 Botschafter in Ankara. Freispruch. Verurteilung zu einer Haftstrafe von acht Jahren durch ein Deutsches Entnazifizierungsgericht. 1949 Freilassung.

  • Erich Raeder (1876–1960): ab 1935 Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, Großadmiral. Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe. 1955 Entlassung aus gesundheitlichen Gründen.

  • Joachim von Ribbentrop (1893–1946): 1938–1945 Reichsaußenminister. Todesurteil und Hinrichtung am 16. Oktober 1946.

  • Alfred Rosenberg (1893–1946): »Parteiphilosoph« der NSDAP. Ab 1933 Leiter des Außenpolitischen Amtes der NSDAP und seit 1941 Reichsminister für die besetzten Ostgebiete. Todesurteil und Hinrichtung am 16. Oktober 1946.

  • Fritz Sauckel (1894–1946): 1933–1945 Gauleiter und Reichsstatthalter in Thüringen, 1942–1945 »Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz« und verantwortlich für die Massendeportationen von etwa fünf Millionen ausländischen Arbeitskräften ins Deutsche Reich. Todesurteil und Hinrichtung am 16. Oktober 1946.

  • Hjalmar Schacht (1877–1970): 1924–1930 und von 1933–1939 Präsident der deutschen Reichsbank, 1934–1937 Reichswirtschaftsminister, 1937–1944 Minister ohne Geschäftsbereich. Schacht wurde im Zusammenhang mit dem Attentat auf Adolf Hitler im Juli 1944 inhaftiert und in das Konzentrationslager Flossenbürg gebracht. Freispruch. Verurteilung zu einer Haftstrafe von acht Jahren durch ein Deutsches Entnazifizierungsgericht. Nach einem Einspruch gegen das Urteil wurde er freigesprochen und 1950 vollständig rehabilitiert.

  • Baldur von Schirach (1907–1974): führte von 1928–1932 den NS-Studentenbund, 1931–1940 Reichsjugendführer der NSDAP, 1940–1945 Gauleiter und Reichsstatthalter in Wien. Verurteilung zu einer Haftstrafe von zwanzig Jahren. 1966 Entlassung.

  • Arthur Seyß-Inquart (1892–1946): Bundeskanzler im österreichischen »Anschlusskabinett«, Stellvertreter von Hans Frank als Generalgouverneur in Polen 1939/1940, 1940–1945 »Reichskommissar für die besetzen niederländischen Gebiete«. Todesurteil und Hinrichtung am 16. Oktober 1946.

  • Albert Speer (1905–1981): »Hitlers Architekt«, 1942–1945 Reichsminister für Bewaffnung und Munition (Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion). Verurteilung zu einer Haftstrafe von zwanzig Jahren. 1966 Entlassung aus dem Alliierten Kriegsverbrechergefängnis Berlin-Spandau.

  • Julius Streicher (1885–1946): 1934–1940 Gauleiter in Franken, Gründer und Herausgeber der antisemitischen Hetzblattes »Der Stürmer«. 1940 aus seinen Parteifunktionen wegen Korruption entlassen und unter Hausarrest gestellt. Todesurteil und Hinrichtung am 16. Oktober 1946.

 

 

Die 24 angeklagten Hauptkriegsverbrecher