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Staatspolizeiliche Fahndungsblätter

In Österreich wurde nach Ende des NS-Regimes gegen Zehntausende mutmaßliche NS-Täter ermittelt. Aufenthaltsermittlung, Verhaftung und Beweissicherung waren sicherheitspolizeiliche Routine und vollzogen sich abseits der Öffentlichkeit. In den ersten Nachkriegsjahren stellte die Staatspolizei alle 14 Tage Listen gesuchter NS-Verbrecher zusammen. Die Fahndungsblätter bildeten auch eine wichtige Grundlage für die vier österreichischen Kriegsverbrecherlisten, die von der Bundesregierung 1945/46 veröffentlicht wurden.

Kriegsverbrecherlisten

Zur Ausforschung mutmaßlicher Kriegsverbrecher bildete die Provisorische österreichische Regierung zwei Kommissionen, bestehend aus hohen Ministerialbeamten, Richtern und Staatsanwälten.

Aufgabe der ersten Kommission war die Sammlung von Materialien für den Nürn-berger Prozess gegen den Bundeskanzler des so genannten »Anschlusskabinetts« im März 1938, Arthur Seyß-Inquart, sowie gegen den aus Oberösterreich stammenden Chef des Berliner Reichssicherheitshauptamtes, Ernst Kaltenbrunner, und gegen den Wiener Gauleiter Baldur von Schirach. Außerdem wurde Material gegen den letzten Außenminister vor dem »Anschluss« 1938, Guido Schmidt, zusammengestellt. Das Ergebnis der Erhebungen sollte dem Internationalen Gerichtshof in Nürnberg übermittelt werden.

Die zweite Kommission stellte insgesamt vier Kriegsverbrecherlisten zusammen, auf der jene 242 Personen aufschienen, die als österreichische Hauptverantwortliche für die NS-Verbrechen eingeschätzt wurden. Diese Personen wurden seitens der Regierung ins Zentrum des öffentlichen Interesses gerückt und ihre Namen in den Zeitungen veröffentlicht.


 

 
Staatspolizeiliches Fahndungsblatt
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Staatspolizeiliches Fahndungsblatt vom
1. Februar 1946.

Kriegsverbrecherliste
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Die erste Kriegsverbrecherliste wurde am 4. Dezember 1945 in den Tageszeitungen veröffentlicht.


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