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Prozess gegen Rudolf Neumayr

Rudolf Neumayer war 1936 bis 1938 Bundesminister für Finanzen der Regierung Kurt Schuschnigg sowie des Anschlusskabinetts von Arthur Seyß-Inquart und 1938 Generaldirektor der Wiener Städtischen Versicherung. 1943 wurde er zum Leiter der »Hauptstelle der Wirtschaftstreuhänder« bestellt.

Am 2. Februar 1946 verurteilte ihn das Volksgericht Wien zu einer lebenslangen Haftstrafe (mit Vermögensverfall) wegen der Vorbereitung und Förderung der Machtergreifung der NSDAP in Österreich sowie wegen der Zustimmung für das Bundesverfassungsgesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich anlässlich der Volksabstimmung am 13. März 1938.

1949 wurde er aus gesundheitlichen Gründen aus der Haft entlassen. Ein Wiederaufnahmeantrag vom 5. Juni 1953 wurde abgelehnt. Rudolf Neumayer starb 1977.

Prozess gegen Guido Schmidt

Der Diplomat und Politiker Guido Schmidt war ab 1928 Kabinettsvizedirektor von Bundespräsident Miklas und am Zustandekommen des Juliabkommens 1936 maßgeblich beteiligt. In diesem Jahr wurde er von Bundeskanzler Schuschnigg zum Staatssekretär für Äußeres ernannt. Von 12. Februar bis 11. März 1938 war er Außenminister.

Guido Schmidt wurde 1945 in Italien verhaftet und nach Österreich ausgeliefert. Ab 5. Dezember 1945 saß er im Wiener Landesgericht in Untersuchungshaft. In einem Aufsehen erregenden Prozess wurde er im Juni 1947 vom Vorwurf der »Vorbereitung der Annexion Österreichs« freigesprochen. Schmidt starb 1957 in Wien.


 

 
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Das Hauptverhandlungsprotokoll im Guido Schmidt-Prozess wurde 1947 publiziert.


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