Entschädigung für NS-Opfer
Einführung
Die Opferverbände
Das Opferfürsorgegesetz
Rückstellungen
# Nach dem Staatsvertrag
Sozialversicherungsrecht
Seit den 1980er Jahren
Literatur
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Der Fonds zur Abgeltung von Vermögensverlusten politisch Verfolgter wurde 1959 in einem Notenwechsel mit den Westalliierten vereinbart, aber erst 1961 verwirklicht. Er war mit 6 Millionen US-Dollar zuzüglich 10 % Verwaltungsaufwand dotiert. Daraus sollten Verluste von Bankkonten, Bargeld, Wertpapieren, Hypotheken sowie Zahlungen aufgrund der den Jüdinnen und Juden auferlegten besonderen Steuern entschädigt werden. Der Fonds entschied über 11.098 Anträge. Die Zahlungen konnten nur entsprechend der gesamten vorhandenen Summe erfolgen. Daher konnten Schäden bis 47.250,– Schilling voll abgegolten werden, höhere Schadenssummen nur anteilig. Die Gesamtdotierung des Fonds reichte also nicht aus, alle von den AntragstellerInnen erlittenen Verluste voll abzugelten.


 

 
Beschluss des Abgeltungsfonds.
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Beschluss des Abgeltungsfonds.

Zahlungsanweisung des Abgeltungsfonds.
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Zahlungsanweisung des Abgeltungsfonds.


Der Abgeltungsfonds