Entschädigung für NS-Opfer
Einführung
Die Opferverbände
Das Opferfürsorgegesetz
Rückstellungen
# Nach dem Staatsvertrag
Sozialversicherungsrecht
Seit den 1980er Jahren
Literatur
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Der Staatsvertrag sah in Artikel 26 vor, dass Österreich Entschädigung für Verfolgungsschäden nur in ebendemselben Ausmaß leisten sollte wie für Kriegsschäden. 1958 verabschiedete der Nationalrat auf Initiative der beiden Regierungsparteien ÖVP und SPÖ das Kriegs- und Verfolgungssachschädengesetz, das aus der Verfolgung sowie aus den Kriegsereignissen sich ergebene Verluste gleich behandelte. Zur Ermittlung des Schadens musste im Detail jedes Einrichtungsstück angegeben werden, was 20 Jahre nach dem Verlust einer Wohnung nicht einfach zu bewältigen war. Durch dieses Gesetz wurden erstmals auch bescheidene Entschädigungen für vom NS-Regime aufgelöste – »liqui-dierte« – Betriebe geleistet, indem die verlorene Geschäftseinrichtung geltend gemacht werden konnte. Auf die Entschädigungszahlungen wurden aus anderen Maßnahmen, wie z. B. dem Hilfsfonds, erhaltene Beträge angerechnet, d. h. die Zahlung um diese Beträge vermindert. Da die genaue Zahl der Anträge, die aufgrund von Verfolgung gestellt wurden, nicht sicher ermittelt werden kann, können auch keine Angaben über die insgesamt aus diesem Gesetz ausgezahlten Beträge gemacht werden.

Das NS-Regime hatte mit der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz 1941 Lebensversicherungspolizzen Geflüchteter bzw. Ermordeter eingezogen und die Versicherungsunternehmen veranlasst, die Versicherungssummen an das Deutsche Reich zu bezahlen. Daher konnten überlebende Verfolgte nach 1945 weder die Versicherungen weiterlaufen lassen noch Versicherungssummen geltend machen. In den an den Staatsvertrag anschließenden Entschädigungsverhand-lungen drängten die Westalliierten, hier Abhilfe zu schaffen. 1958 beschloss der Nationalrat das Versicherungsentschädigungsgesetz, das allerdings nur eine Frist von einem Jahr zur Geltendmachung der Schäden einräumte. Es langten allerdings nur vergleichsweise wenige Anträge ein, da vermutlich viele der möglichen Antragsteller erst zu spät oder gar nicht von diesem Gesetz erfahren hatten.


 

 
Publikation von Albert Sternfeld
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So wie Albert Sternfeld haben wohl viele der Betroffenen zu spät vom Versicherungs- entschädigungsgesetz erfahren.


Entschädigung für Hausrat und Berufsinventar<br>sowie für eingezogene Lebensversicherungen