Homosexuelle
# Einführung
§ 129lb
Verfolgungsgründe
Polizeiliche Verfolgung
Fallbeispiel
Literatur
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Homosexualität war in Österreich bereits lange vor der Nazizeit strafbar. Das »Dritte Reich« brachte allerdings eine ungeheure Verschärfung dieser Verfolgung. Die besonders intensive Verfolgung durch die Nationalsozialisten hatte ihren Grund in der völkischen Ideologie. Homosexualität wurde als »Seuche« betrachtet, die mehr und mehr deutsche Männer »infizieren« würde. Homosexuelle wurden in diesem Sinn mitunter als »bevölkerungspolitische Blindgänger« bezeichnet. Die Polizei überwachte Treffpunkte und Lokale, in denen Homosexuelle verkehrten, und führte Hausdurchsuchungen durch. Denunziationen erfolgten auch allzu oft durch Nachbarn, ArbeitskollegInnen, Familienmitglieder und EhepartnerInnen. Die Betroffenen waren mit hohen Haft- und Kerkerstrafen bedroht, wurden in Konzentrationslager verschleppt, pseudomedizinischen Versuchen unterzogen, viele wurden ermordet.

Nach 1945 hatten überlebende homosexuelle Männer und Frauen keinerlei Anspruch auf Entschädigung oder staatliche Hilfeleistung. Sie wurden erst 1995 durch das Nationalfondsgesetz als Opfer der Nationalsozialisten anerkannt.


 
Weitere Informationen zum Beitrag: Wen berücksichtigte das Opferfürsorgegesetz und wann?

 
Denunziation
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Anonymes Denunziationsschreiben.

Fotos / Briefe
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Private Fotos und Korrespondenzen dienten als Grundlage zur Verurteilung.


Die Verfolgung von homosexuellen Männern und Frauen