Homosexuelle
Einführung
§ 129lb
# Verfolgungsgründe
Polizeiliche Verfolgung
Fallbeispiel
Literatur
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Vor der nationalsozialistischen Herrschaft waren die Gründe zur Verfolgung vor allem in einem auf der religiösen Moral beruhenden Moralverständnis zu suchen. Die katholische Kirche hatte in ihren Katechismen Homosexualität als Todsünde definiert. Der Gesetzgeber setzte diese Verurteilung um.

Die radikale Verfolgung im Nationalsozialismus war jedoch grundlegend anders motiviert:

  • Ein Grund zur Verfolgung war die Angst vor einer möglichen Verschwörung durch Homosexuelle. Paradoxerweise eine Angst, die ausschließlich in der Verfolgung dieser Menschen beruhte. Durch den Verfolgungsdruck waren die betroffenen Personen zur Geheimhaltung eines großen Teils ihres Lebens gezwungen, was wiederum Misstrauen unter den Herrschenden auslöste. Daraus resultierte dann die Idee vom »Staat im Staat« – eine Annahme, dass Homosexuelle einander fördern würden und mittels dieser Seilschaft alle wichtigen Positionen im Staate besetzen könnten.

  • Ein weiterer, schwerwiegenderer Verfolgungsgrund lag in der nationalsozialistischen »Rassentheorie«. Die deutsche Bevölkerung wurde als »Volkskörper« definiert, Homosexualität als »Seuche«. Unter der Annahme, dass Homosexualität (durch Verführung) ansteckend wirken könnte, wurde sie als Bedrohung für das nationalsozialistische Programm zur Vermehrung der deutschen Bevölkerung angesehen. Männliche Homosexualität stellte in diesem Weltbild eine wesentlich größere Bedrohung dar als die weibliche. Frauen wurde die eigenständige Sexualität so weit abgesprochen, dass die NS-Ideologen deren sexuelle Orientierung für irrelevant erachteten.

 

 

Verfolgungsgründe