Entschädigung für NS-Opfer
Einführung
Die Opferverbände
Das Opferfürsorgegesetz
Rückstellungen
# Nach dem Staatsvertrag
Sozialversicherungsrecht
Seit den 1980er Jahren
Literatur
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Entschädigungen und erbloses Vermögen

Die Republik Österreich vermied vor allem in Hinblick auf den Staatsvertrag jeden Anschein eines Eingeständnisses einer Mitverantwortung an den Verbrechen des Nationalsozialismus. Die alleinige Verantwortung wurde beim Deutschen Reich bzw. dessen Nachfolger, der Bundesrepublik Deutschland, gesehen.

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Der Abgeltungsfonds

Beschluss des Abgeltungsfonds.Der Fonds zur Abgeltung von Vermögensverlusten politisch Verfolgter wurde 1959 in einem Notenwechsel mit den Westalliierten vereinbart, aber erst 1961 verwirklicht.

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Die Sammelstellen

Publikation von George WeisDer Staatsvertrag verpflichtete Österreich in Artikel 26 Absatz 2 zur Sammlung und Verwertung des erblos bzw. unbeansprucht gebliebenen Vermögens der Verfolgten.

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Entschädigung für Hausrat und Berufsinventar
sowie für eingezogene Lebensversicherungen


Publikation von Albert SternfeldDer Staatsvertrag sah in Artikel 26 vor, dass Österreich Entschädigung für Verfolgungsschäden nur in eben demselben Ausmaß leisten sollte wie für Kriegsschäden.

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Nach dem Staatsvertrag