Entschädigung für NS-Opfer
Einführung
Die Opferverbände
Das Opferfürsorgegesetz
Rückstellungen
Nach dem Staatsvertrag
Sozialversicherungsrecht
# Seit den 1980er Jahren
Literatur
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In der zweiten Hälfte der 1980er Jahre wurde erstmals die österreichische Mitverantwortung am NS-Regime von Politik und Medien diskutiert. 1991 gestand Bundeskanzler Franz Vranitzky erstmals eine Mitverantwortung von Österreichern und Österreicherinnen an den Verbrechen des Nationalsozialismus ein. Dieser Wechsel im offiziellen Standpunkt leitete über zur Errichtung des Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus 1995. Dieser – unmittelbar beim Parlament angesiedelt – sieht Einmalzahlungen von rund 5.000 EUR für alle Opfer des NS-Regimes vor, auch für jene bis zu diesem Zeitpunkt unberücksichtigt gebliebenen als »Asoziale« Verfolgten, Homosexuellen und Opfer der NS-Medizinverbrechen.

Die internationale Debatte um Raubkunst sowie um nach wie vor unentschädigte Zwangsarbeit führte 1998 zur Errichtung einer Österreichischen Historikerkommission zur Erforschung von Vermögensentzug in der NS-Zeit sowie Rückstellung und Entschädigung nach 1945 auf dem Gebiet des heutigen Österreich. Deren erster Zwischenbericht zur Zahl der vermutlich noch lebenden ehemaligen ZwangsarbeiterInnen schuf die Grundlage für die Errichtung des Versöhnungsfonds im Jahr 2000, der – 55 Jahre nach Kriegsende – endlich eine Entschädigung für ehemalige Zwangsarbeiter ermöglichte. Der Versöhnungsfonds konnte die Auszahlungen bis 2005 abschließen.

Im Jänner 2001 unterzeichneten die Republik Österreich, die Vereinigten Staaten, Opferorganisationen, Opferanwälte, österreichische Wirtschaftsunternehmen in Washington eine gemeinsame Vereinbarung. Darin verpflichtete sich Österreich zur Leistung von Entschädigungen für entzogene Mietwohnungen, die Pauschalbeträge wurden über den Nationalfonds ausbezahlt. Weiters wurden sozialrechtliche Bestimmungen für NS-Opfer verbessert. Kernstück war jedoch die Errichtung eines Allgemeinen Entschädigungsfonds zur Lösung offener Fragen der Entschädigung von NS-Opfern für in der NS-Zeit erlittene Verluste oder Schäden, die bis dahin nicht abgegolten worden waren. In diesem Rahmen können erstmals auch Entschädigungen für liquidierte Betriebe beansprucht werden. Allerdings wurde das In-Kraft-Treten dieses Fonds an die Zurückziehung aller im Jänner 2001 in den USA anhängigen Klagen gegen österreichische Firmen oder Institutionen geknüpft, was erst im Dezember 2005 der Fall war. Im selben Monat erfolgten die ersten Auszahlungen durch den Allgemeinen Entschädigungsfonds.


 

 
Screenshot
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Screenshot der Homepage des Nationalfonds / Allgemeinen Entschädigungsfonds.

Antragsformular des Versöhnungsfonds.
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Antragsformular des Versöhnungsfonds.


Die Entwicklung seit den 1980er Jahren