Insgesamt 458 österreichische Spanienkämpfer wurden in Konzentrationslager eingewiesen, die meisten – 384 – in das KZ Dachau, wo die Überlebenschancen größer als in Mauthausen oder Groß-Rosen waren. Juristische Grundlage der »Schutzhaft« war ein Erlass des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes vom 25. September 1940, in dem alle Leitstellen der Staatspolizei angewiesen wurden, »reichsdeutsche und ausländische ehemalige Rotspanienkämpfer grundsätzlich festzunehmen und mindestens für die Dauer des Krieges über diese Schutzhaft zu verhängen, soweit nicht Gerichtsverfahren gegen sie anhängig« wären. Mehr als 80 österreichische Spanienfreiwillige kamen im KZ ums Leben oder wurden Opfer der NS-Euthanasieaktion »14f13«, im Zuge derer kranke bzw. arbeitsunfähige oder missliebige KZ-Häftlinge in Euthanasieanstalten wie etwa Schloss Hartheim mit Giftgas getötet wurden.
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