Entschädigung für NS-Opfer
Einführung
Die Opferverbände
# Das Opferfürsorgegesetz
Rückstellungen
Nach dem Staatsvertrag
Sozialversicherungsrecht
Seit den 1980er Jahren
Literatur
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Den politischen Parteien ging es vor allem darum, die WiderstandskämpferInnen aus ihren eigenen Reihen zu unterstützen. Außerdem wurde dem österreichischen Widerstand besondere Bedeutung beigemessen, war er doch jener österreichische Beitrag zur Befreiung, den die Alliierten in der Moskauer Deklaration von 1943 gefordert hatten. Bei den im Jänner 1947 beginnenden Staatsvertragsverhandlungen erhoffte sich Österreich bessere Behandlung, wenn die Leistungen des österreichischen Widerstandes betont würden. Die Opfer der rassistischen Verfolgung passten nicht in dieses Konzept, außerdem erinnerten sie an den Anteil von Österreichern an den NS-Verbrechen, z. B. an der Beraubung der Jüdinnen und Juden. Bis zum Februar 1946 blieben sie überhaupt von jeder staatlichen Unterstützung ausgeschlossen. Ziel des 1947 beschlossenen Opferfürsorgegesetzes war – wie der Name schon sagte – die soziale Fürsorge für Opfer des Nationalsozialismus. Für ehemalige WiderstandskämpferInnen, die aufgrund der Verfolgung ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten konnten, sah das Gesetz Rentenleistungen vor. Erst ab 1949 konnten auch Opfer der rassistischen Verfolgung, also vor allem Jüdinnen und Juden, im Falle einer besonders schweren verfolgungsbedingten gesundheitlichen Beeinträchtigung fortlaufende Unterstützungen erhalten. Weiters sah das Gesetz Hilfe bei der Existenzgründung, Krankenversicherung für NS-Opfer und einen geringen Steuerfreibetrag vor. Dieser könnte Anlass für das hartnäckige, aber völlig haltlose Gerücht sein, Opfer des NS-Regimes müssten keine Steuer bezahlen.

Auf Drängen der Opferverbände wurde 1952 die Zahlung einer Haftentschädigung in das Opferfürsorgegesetz aufgenommen. Die pro Haftmonat ausbezahlten Beträge waren aber vergleichsweise gering und bestimmte Formen der Inhaftierung, wie beispielsweise die Lager für Roma und Sinti, wurden nicht als entschädigungswürdige Haft anerkannt. Erst aufgrund einer Zahlung der Bundesrepublik Deutschland konnte 1961 eine große weitere Novelle verwirklicht werden. Diese sah nun eine Erhöhung der Haftentschädigung, Leistungen für Zeiten der Internierung und der Freiheitsbeschränkung, Pauschalentschädigungen für Ausbildungs- und Einkommensschäden sowie für das erzwungene Tragen des »Judensterns« vor.


 

 
Tag der Volkssolidarität
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Zeitung zum Tag der Volkssolidarität, 17. Juni 1945.

Opferfürsorgegesetz (Regierungsvorlage) Broschüre zum Opferfürsorgegesetz
Der sozialistische Kämpfer, 1952 Der Freiheitskämpfer, 1962
12. Novelle zum OFG Antragsformulare für Entschädigungen

Das Opferfürsorgegesetz: Überblick