Entschädigung für NS-Opfer
# Einführung
Die Opferverbände
Das Opferfürsorgegesetz
Rückstellungen
Nach dem Staatsvertrag
Sozialversicherungsrecht
Seit den 1980er Jahren
Literatur
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Die Zweite Republik stand 1945 vor der Aufgabe, die Folgen des Nationalsozialismus zu bewältigen. Das entzogene und geraubte Vermögen der Jüdinnen und Juden, aber auch der Roma und Sinti, der katholischen Kirche und politisch Verfolgter befand sich, soweit es noch vorhanden war, zum Teil in staatlicher, zum Teil in privater Hand. Ehemalige WiderstandskämpferInnen und Verfolgte standen vor dem Nichts. Viele der Rückkehrer aus Gefängnissen und Konzentrationslagern litten an Unterernährung, Erschöpfung und verschiedenen Krankheiten. Die seit dem 27. April 1945 wieder bestehende Republik Österreich machte ausschließlich das Deutsche Reich bzw. Deutschland für die Verbrechen des Nationalsozialismus verantwortlich. Österreich sah sich in Übereinstimmung mit der Moskauer Erklärung der Alliierten von 1943 als erstes Opfer der Hitlerschen Aggressionspolitik und lehnte daher jede Mitverantwortung für das NS-Regime ab. Die österreichischen Maßnahmen für die Opfer des Nationalsozialismus beschränkten sich lange Jahre vor allem auf Fürsorgeleistungen bzw. die Rückstellung entzogenen Eigentums, sofern dieses noch vorhanden war. Auf Entschädigung für nicht mehr vorhandenen Besitz sowie andere materielle Schäden aus der Verfolgung mussten die durch den Nationalsozialismus Geschädigten bis Anfang der 1960er Jahre warten.

Erst 1991 gestanden maßgebliche österreichische Politiker eine Mitverantwortung von ÖsterreicherInnen an den Verbrechen des Nationalsozialismus ein. Ab 1995 wurden durch den österreichischen Nationalfonds erstmals allen Gruppen von NS-Opfern Pauschalzahlungen zugestanden, auch Homosexuellen oder vom NS-Regime als »asozial« bezeichneten Verfolgten. Das Washingtoner Abkommen vom Jänner 2001 sollte alle noch vorhandenen Lücken aus den Rückstellungen schließen, wie zum Beispiel die Erlöse aus den liquidierten Betrieben. Aufgrund dieses Abkommens erhielten NS-Opfer erstmals Entschädigungen für die 1938 entzogenen Mietwohnungen.

Weitere Gesetze regelten Entschädigungen für Lebensversicherungspolizzen, die Anrechnung von Verfolgungszeiten für die Pension, drei Hilfsfonds leisteten Pauschalzahlungen vor allem an ehemalige Verfolgte außerhalb Österreichs. Für durch den Nationalsozialismus geschädigte Beamte gab es wiederum eigene gesetzliche Maßnahmen.

Dieses »Dickicht« der verschiedenen Regelungen war für die NS-Opfer nur schwer bis gar nicht ohne die Hilfe von Opferverbänden oder Anwälten zu durchdringen.


 

 

Österreich und die Opfer des Nationalsozialismus