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Der Staatsvertrag verpflichtete Österreich in Artikel 26 Absatz 2 zur Sammlung und Verwertung des erblos bzw. unbeansprucht gebliebenen Vermögens der Verfolgten. Die jüdischen Organisationen hatten bereits in den 1940er Jahren auf die Erfassung dieser Werte und deren Übertragung auf eine Auffangorganisation gedrängt, wie es im Prinzip in Westdeutschland geschehen war. Doch die österreichischen Bundesregierungen vertrösteten die jüdischen Organisationen auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Rückstellungen und unterschätzten im Übrigen die Höhe der in Frage kommenden Werte beträchtlich. Nach Abschluss des Staatsvertrages wurden zwei Sammelstellen eingerichtet: Sammelstelle A für erbloses bzw. unbeanspruchtes Vermögen jener Verfolgten, die der jüdischen Religion angehört hatten, und Sammelstelle B für die Vermögen der als Juden Verfolgten, die nicht Mitglied der Kultusgemeinde gewesen waren, sowie jenes der politisch Verfolgten. Die Sammelstellen suchten in mühsamer Kleinarbeit vor allem erblos gebliebene Liegenschaften, die am einfachsten zu finden waren, und auch Betriebe. Weiters verhandelten sie mit der Bundesrepublik Deutschland um eine Ablöse für ins Deutsche Reich verbrachte Werte. In Summe belief sich das auf diese Weise erfasste Vermögen auf über 326 Millionen Schilling. Dieser Betrag kam zu 80 % der Sammelstelle A und zu 20 % der Sammelstelle B zu. Diese verteilten die Mittel so, dass der Großteil an einzelne Verfolgte der den Sammelstellen entsprechenden Kategorien in Form einer Einmalzahlung verteilt wurde, ein geringer Teil wurde für kollektive soziale Zwecke verwendet. ![]() |
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