Entschädigungen und erbloses Vermögen
Die Republik Österreich vermied vor allem in Hinblick auf den Staatsvertrag jeden Anschein eines Eingeständnisses einer Mitverantwortung an den Verbrechen des Nationalsozialismus. Die alleinige Verantwortung wurde beim Deutschen Reich bzw. dessen Nachfolger, der Bundesrepublik Deutschland, gesehen.
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Der Abgeltungsfonds
Der Fonds zur Abgeltung von Vermögensverlusten politisch Verfolgter wurde 1959 in einem Notenwechsel mit den Westalliierten vereinbart, aber erst 1961 verwirklicht.
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Die Sammelstellen
Der Staatsvertrag verpflichtete Österreich in Artikel 26 Absatz 2 zur Sammlung und Verwertung des erblos bzw. unbeansprucht gebliebenen Vermögens der Verfolgten.
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Entschädigung für Hausrat und Berufsinventar sowie für eingezogene Lebensversicherungen
Der Staatsvertrag sah in Artikel 26 vor, dass Österreich Entschädigung für Verfolgungsschäden nur in eben demselben Ausmaß leisten sollte wie für Kriegsschäden.
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