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Entschädigungen und erbloses Vermögen Die Republik Österreich vermied vor allem in Hinblick auf den Staatsvertrag jeden Anschein eines Eingeständnisses einer Mitverantwortung an den Verbrechen des Nationalsozialismus. Die alleinige Verantwortung wurde beim Deutschen Reich bzw. dessen Nachfolger, der Bundesrepublik Deutschland, gesehen. Lesen Sie mehr ... Der Abgeltungsfonds Der Fonds zur Abgeltung von Vermögensverlusten politisch Verfolgter wurde 1959 in einem Notenwechsel mit den Westalliierten vereinbart, aber erst 1961 verwirklicht. Lesen Sie mehr ... Die Sammelstellen Der Staatsvertrag verpflichtete Österreich in Artikel 26 Absatz 2 zur Sammlung und Verwertung des erblos bzw. unbeansprucht gebliebenen Vermögens der Verfolgten. Lesen Sie mehr ... Entschädigung für Hausrat und Berufsinventar sowie für eingezogene Lebensversicherungen Der Staatsvertrag sah in Artikel 26 vor, dass Österreich Entschädigung für Verfolgungsschäden nur in eben demselben Ausmaß leisten sollte wie für Kriegsschäden. Lesen Sie mehr ... |