Entschädigung für NS-Opfer
Einführung
Die Opferverbände
Das Opferfürsorgegesetz
Rückstellungen
Nach dem Staatsvertrag
# Sozialversicherungsrecht
Seit den 1980er Jahren
Literatur
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Die Verfolgung, insbesondere Berufsverbote, erzwungener Abbruch der Ausbildung, Flucht in ein fremdes Land zogen für NS-Opfer beträchtliche Nachteile für den Erwerb von Versicherungszeiten für die spätere Pension nach sich. Diesem Problem begegnet das so genannte »Begünstigungsrecht« der Sozialversicherungen. Dieses wurde seit den 1950er Jahren nur zögerlich und langsam ausgebaut, bis gegen Ende des 20. Jahrhunderts ein halbwegs zufrieden stellender Zustand erreicht werden konnte. Als anspruchsbegründende Schädigungen wurden nach und nach anerkannt: Ausbürgerung, bestimmte Formen der Freiheitsberaubung, Arbeitslosigkeit sowie der besondere Problembereich der im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz so genannten »Auswanderung«, also die Vertreibung bzw. erzwungene Flucht.

Die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen sind ungeheuer kompliziert. Die Historikerkommission stellte dazu fest: »Zum einen sind in Gesetzgebung wie Vollziehung (und Rechtsprechung) immer wieder Vorbehalte gegenüber Emigranten und Emigrantinnen zu erahnen, wenn nicht sogar fast greifbar, deren (vermeintliche) Privilegierung es offenbar zu vermeiden oder wenigstens zu beschränken galt. Zum anderen hat die schon im Sozialversicherungsrecht insgesamt feststellbare Kompliziertheit und Undurchschaubarkeit gerade beim Begünstigungsrecht noch eine Steigerung erfahren: In dessen Dickicht verstrickten sich nicht nur wiederholt der Gesetzgeber selbst und – noch häufiger – die Organe der Praxis sowie bisweilen auch die Judikatur. Vielmehr besteht Grund zur Annahme, dass auch eine nicht geringe Zahl von Personen, die aus politischen, religiösen oder Abstammungsgründen Nachteile in ihren sozialversicherungsrechtlichen Verhältnissen erlitten hatten, in diesem Geflecht hängen blieb und daher (zumindest vorläufig, d. h. jedenfalls bis zu einer entsprechenden Gesetzesreparatur) nicht zu den erwarteten Ansprüchen kommen konnte.« (Pressemitteilung anlässlich der Präsentation des Schlussberichts der Historikerkommission im Jänner 2003).


 

 
Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt
» größere Ansicht


Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt über die Anerkennung von Verfolgungszeiten.


Entschädigungen im Sozialversicherungsrecht