Der NS-Terror diente dazu, politische GegnerInnen des Nationalsozialismus auszuschalten bzw. als »rassisch minderwertig« bezeichnete Menschen zu vernichten, die Normen der Diktatur in allen Bevölkerungsgruppen durchzusetzen und die Verfügbarkeit des gesamten wirtschaftlichen und menschlichen Potentials Österreichs für den geplanten Eroberungskrieg abzusichern. Das NS-Terrorsystem war nicht auf Polizei, Justiz und Verwaltung beschränkt, sondern wurde von der gesamten, Staat und Gesellschaft immer stärker durchdringenden NS-Bewegung und darüber hinaus von Teilen der Bevölkerung mitgetragen. Das NS-Terrorsystem als grundlegendes Merkmal des Regimes zog sich wie ein dichtes Netz durch die Gesellschaft. Dadurch wurde eine für totalitäre Regime kennzeichnende Atmosphäre der Angst vor Verfolgung geschaffen. Die wesentlichen Bestandteile und Dimensionen waren: - die NSDAP sowie ihre Gliederungen (SS, SA, HJ) und angeschlossenen Verbände,
- der Justizapparat, der aber in seiner Bedeutung gegenüber dem Polizeiapparat zurückging,
- der SS- und Polizeiapparat mit der Gestapo als Kern,
- das KZ- und Lagersystem bzw. die Deportations- und Vernichtungsmaschinerie,
- Teile des Gesundheitswesens, die für Zwangssterilisierung und »Euthanasie« zuständig waren.
Die NS-Machthaber sorgten bald dafür, dass der Terror den zuständigen staatlichen Organen vorbehalten blieb; die Partei und ihre Gliederungen spielten dann nur mehr eine untergeordnete Rolle. Aber unzählige österreichische Nationalsozialisten wurden in die Polizei aufgenommen und machten im Polizeiapparat Karriere. Nicht wenige waren führend an den Verbrechen des NS-Regimes beteiligt.
|