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Sofort nach dem gewaltsamen »Anschluss« wurde die Justiz zu einem Werkzeug des Terrors vor allem gegen politische GegnerInnen, aber auch zur Einschüchterung der Bevölkerung gemacht. Zur Durchsetzung der NS-Rechtsvorstellungen in Österreich wurden die schon im »Altreich« bewährten Methoden angewendet: personelle Säuberungen bzw. Durchsetzung mit Parteigängern, politische Druckausübung und Beeinflussung der Richter, Eingriffe in die Rechtsprechung, wobei weit verbreitete NS-Sympathien in der österreichischen Richterschaft diesen Prozess beschleunigten. Der Volksgerichtshof, die Oberlandesgerichte Wien und Graz und die Sondergerichte sowie die Militärjustiz urteilten Tausende ÖsterreicherInnen wegen Widerstandsdelikten oder wegen Verstößen gegen NS-Gesetze ab. Ganze Bevölkerungsgruppen (wie z. B. Juden und Polen) wurden nicht mehr von der Justiz behandelt, sondern ohne Verfahren dem SS- und Polizeiapparat überantwortet, was Einweisung in KZ und/oder Ermordung zur Folge hatte.
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