Homosexuelle
Einführung
§ 129lb
Verfolgungsgründe
# Polizeiliche Verfolgung
Fallbeispiel
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Beamte von Gestapo und Kripo bespitzelten Homosexuelle, gingen den zahlreichen Denunziationen aus der Bevölkerung nach und gingen als »Lockvögel« aus, um Homosexuelle aufzuspüren. Jene, die sie aufspürten, wurden verhört, wie ein Überlebender berichtet auch bedroht, geschlagen und gefoltert, auf dass sie Delikte gestanden und darüber hinaus die Namen weiterer Homosexueller preisgaben. Beschlagnahmte Adress- und Tagebücher ergaben Weiteres. Nach dem Schneeballsystem wurden mehr und mehr Opfer aufgespürt.

Im Weiteren verschleppte die Polizei zahlreiche ihrer Opfer in die Konzentrationslager. Die seriöse Forschung geht heute davon aus, dass zwischen 5.000 und 15.000 Homosexuelle in den deutschen Konzentrationslagern waren.

Der Gestapobeamte Alfred Bodenstein beschrieb das Vorgehen seiner Behörde folgendermaßen:

Weiters verfügte das Referat über Verzeichnisse von Lokalen, Vergnügungsstätten und dergleichen, die als Treffpunkte für Zusammenkünfte von Homosexuellen, Kupplern, Geheimprostituierten usw. galten, sowie über Kontaktpersonen, welche in diesem Milieu verkehrten und ständig Mitteilungen über die Vorgänge abgeliefert haben. Die Unterlagen stammten aus dem Wiener Sicherheitsbureau und aus der Sicherheitsdirektion des Landes Niederösterreich, die Mittelsleute arbeiteten ebenfalls mit jenen Institutionen zusammen und wurden ab April 1938 in den Dienst der Gestapo gestellt.
(LG Wien, Vg 4c Vr 4490, zitiert nach: Franz Weisz, Die geheime Staatspolizeistelle Wien 1938–1945: Organisation, Arbeitsweise und personale Belange, Wien 1991, phil. Diss., Bd. 2/1, S. 456.)

Bei Anzeigen gegen Homosexuelle gingen die Exekutivbeamten in der Regel so vor, daß sie alle, die aufgrund der vorhandenen Unterlagen vor dem Jahre 1938 schon bekannt gewesen sind, vorgeladen und gegen Androhung vor »Wiederbetätigung« staatspolizeilich verwarnt haben. Bei »Juden« hing es vom zuständigen Gestapobeamten ab, ob er sie sofort in Haft nahm oder sie aufforderte, innerhalb eines von ihm festgesetzten Zeitraumes das Deutsche Reich zu verlassen. Alle Fälle, die nach dem »Anschluß« zur Anzeige gekommen waren, übergab das Referat nach Abschluß der Ermittlungen an die Gerichte, ausgenommen wenn »Juden« daran beteiligt gewesen sind, sie wurden meistens sofort ins KZ eingeliefert. Personen mit einschlägigen Vorstrafen sind [...] mit Rückstellungsanträgen an die Gestapo abgegeben und je nach Ermessen des zuständigen Exekutivbeamten mit diversen Sanktionen belegt worden.
(Zitiert nach: Franz Weisz, Staatspolizeistelle Wien 1938–1945, Bd. 2/1, S. 457 f. – nach Aussagen von Dr. Karl Ebner und Alfred Bodenstein.)


 

 
Durchsuchungsbericht
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Durchsuchungsbericht.

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Gewöhnliche private Fotos und Korrespondenzen dienten als Grundlage zur Verurteilung.

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