Ungefähr 9500 österreichische »Zigeuner« fielen dem Nationalsozialismus zum Opfer. Nach der Befreiung waren die Benachteiligung und behördlichen Schikanen für Roma und Sinti keineswegs beendet. Ihre Inhaftierung in Lackenbach und den anderen Lagern wurde nicht als Haft im Sinne des Opferfürsorgegesetzes anerkannt, sodass viele der Überlebenden bis zur Gesetzesänderung 1988 keine Unterstützung aus diesem Gesetz erlangen konnten bzw. nicht als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt wurden. Erst ab 1995 erhielten Überlebende oder deren Erben aus den Mitteln des »Nationalfonds für die Opfer des National-sozialismus« eine symbolische Entschädigung von ungefähr 5000 Euro.
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Viele der Überlebenden zogen es vor, sich nach Möglichkeit nicht als »Zigeuner« zu deklarieren.
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