Entschädigung für NS-Opfer
Einführung
Die Opferverbände
# Das Opferfürsorgegesetz
Rückstellungen
Nach dem Staatsvertrag
Sozialversicherungsrecht
Seit den 1980er Jahren
Literatur
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Das Opferfürsorgegesetz sieht bis heute zwei Kategorien von Opfern vor: ehemalige (partei)politisch aktive WiderstandskämpferInnen und Opfer von Verfolgung aus rassistischen, religiösen, nationalen oder politischen Gründen. Erst 1995 kamen die aufgrund einer Behinderung verfolgten NS-Opfer hinzu und 2005, also 60 Jahre nach Ende des NS-Regimes, alle übrigen verfolgten Gruppen: Homosexuelle, als angeblich »asozial« belangte Menschen, Opfer der NS-Gesundheitspolitik (Zwangssterilisierungen) und jene der Militärjustiz. Sozial benachteiligte Opfergruppen, so insbesondere Roma und Sinti, hatten große Schwierigkeiten, ihre Ansprüche durchzusetzen. Erst 1988 wurde in einer Novelle des Opferfürsorgegesetzes verankert, dass auch die ehemaligen Häftlinge der »Zigeunerlager« sowie die ausgesiedelt gewesenen SlowenInnen Anspruch auf Rentenfürsorge haben.

Widerstand aus Menschlichkeit, z. B. Hilfe für Kriegsgefangene oder das Verbergen bedrohter Personen, wurde von den Opferfürsorgebehörden nicht als aktiver Einsatz gegen das NS-Regime gewertet und daher nur schwer oder auch gar nicht als anspruchsbegründend im Sinne des Opferfürsorgegesetzes anerkannt. Ebenso wurden militärische Delikte nur dann als Widerstand akzeptiert, wenn die Betroffenen parteipolitische Bindungen oder Motive nachweisen konnten.

Die meisten der Leistungen des Opferfürsorgegesetzes waren an die aufrechte österreichische Staatsbürgerschaft gebunden. Ehemalige ÖsterreicherInnen, also aus Österreich geflüchtete und vertriebene Menschen, die mittlerweile die Staatsbürgerschaft ihrer neuen Heimat angenommen hatten, blieben davon ausgeschlossen. Sie erhielten aus dem 1. und 2. Hilfsfonds 1956 bzw. 1961 Einmalzahlungen, einige der Entschädigungsleistungen (für Haft, Freiheitsbeschränkungen, Leben im Verborgenen, Tragen des »Judensterns«) konnten sie aus dem Opferfürsorgegesetz beanspruchen. Erst 2001 wurde diese Benach-teiligung der 1938 und danach Vertriebenen und Geflüchteten durch eine Novelle des Gesetzes beseitigt.


 
Weitere Informationen zum Beitrag: »Zigeunerpolitik« nach 1945
Weitere Informationen zum Beitrag: Die Verfolgung von homosexuellen Männern und Frauen
Weitere Informationen zum Beitrag: NS-Medizinverbrechen: Opfer und Täter nach 1945

 
Ella Lingens
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Ella Lingens war wegen Hilfeleistung für Verfolgte im Konzentrationslager Auschwitz inhaftiert gewesen. Nur nach langwierigen Auseinandersetzungen mit den Behörden gelang es ihr, als NS-Opfer anerkannt zu werden.

Antrag an Hilfsfonds

Wen berücksichtigte das Opferfürsorgegesetz und wann?