Alle vier alliierten Besatzungsmächte führten in den ersten Nachkriegsjahren Prozesse gegen ÖsterreicherInnen wegen des Tatvorwurfs von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch, allerdings war die Situation in den einzelnen Besatzungszonen unterschiedlich, was Anzahl der Verfahren und Art der verfolgten Verbrechen anlangt. - Die sowjetische Besatzungsmacht überließ den Großteil der Verfahren den österreichischen Gerichten. Allerdings wurde der Strafvollzug nach Volksgerichtsurteilen durch die Besatzungsmacht überwacht. In mehreren Fällen verhinderten die sowjetischen Behörden die frühzeitige Entlassung von Verurteilten (meist Beteiligten an Mordaktionen bei Kriegsende), indem sie die Begnadigten neuerlich festnahmen und der österreichischen Justiz für mehrere Wochen oder Monate als Verwahrungsgefangene der Besatzungsmacht übergaben.
Vor sowjetische Militärgerichte gestellt wurden in erster Linie Personen, denen Verbrechen an sowjetischen StaatsbürgerInnen zur Last gelegt wurden; in vielen Fällen handelte es sich um Verfahren gegen ehemalige Wehrmachtsoldaten.
- In der britischen Besatzungszone wurde – wie in den übrigen westlichen Besatzungszonen – die Einrichtung eigener österreichischer Gerichte zur Aburteilung von NS-Verbrechen anfangs verhindert. Das in Graz seit Mai 1945 tätige Volksgericht musste, nachdem die Briten die Verwaltung der ganzen Steiermark übernommen hatten, seine Tätigkeit einstellen. Erst ab Anfang 1946 erlaubten auch die westlichen Alliierten die Einrichtung der Volksgerichte, die zwischen Februar und Mai 1946 ihre ersten Prozesse durchführten.
Die britischen Militärjustizbehörden wollten an einigen großen Musterprozessen zeigen, wie demokratische Justiz funktioniert. Die bekanntesten waren die beiden Eisenerzer Mordprozesse 1946, in denen sich Mitglieder des Eisenerzer Volkssturms für die Ermordung Dutzender ungarischer Juden auf dem Präbichl im April 1945 vor einem britischen Militärgericht in Graz zu verantworten hatten. Insgesamt verhängten britische Gerichte in Österreich zwischen März 1946 und Mai 1948 53 Todesurteile, wovon 42 auch tatsächlich vollstreckt wurden.
- Die amerikanischen Military Commissions in Salzburg verhandelten nur wegen Verbrechen, die an amerikanischen Soldaten begangen wurden. Vor diesen Militärkommissionen wurden zwischen Mai 1946 und Mai 1948 in 16 Kriegsverbrecherprozessen 37 Angeklagte verurteilt und 24 freigesprochen. Von den 8 verhängten Todesurteilen wurden 4 vollstreckt.
Außerdem führten die amerikanischen Besatzungsbehörden im ehemaligen KZ Dachau ab 1946 Prozesse wegen der Verbrechen in verschiedenen Konzentrationslagern, darunter auch Mauthausen, durch. Unter den 299 Angeklagten der 62 Mauthausen-Prozesse waren auch zahlreiche Österreicher, darunter der Gauleiter von »Oberdonau«, August Eigruber. 49 Angeklagte (unter ihnen Eigruber und zahlreiche Angehörige der SS-Wachmannschaften) wurden zum Tode verurteilt.
- Das französische Militärgericht in Innsbruck konzentrierte sich auf die Verfolgung von Verbrechen an Zwangsarbeitern und Kriegsgefangenen. Der größte Prozess des Militärgerichts fand 1948 gegen den ehemaligen Innsbrucker Gestapochef und die Angehörigen der Wachmannschaft des der Gestapo unterstehenden »Arbeitserziehungslagers« Reichenau statt. Für die in der Reichenau zwischen 1941 und 1945 verübten 130 Morde und Misshandlungen der rund 8.000 Häftlinge wurden Haftstrafen zwischen 4 Jahren und lebenslänglich verhängt. Die meisten Verurteilten wurden frühzeitig begnadigt.
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