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# Forschungsstelle Nachkriegsjustiz
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Die Sammlung von auszugsweisen Papier-Kopien der Strafakten wegen NS-Verbrechen ist seit den frühen 1980er Jahren einer der Sammelschwerpunkte des DÖW. Seit 1993 erfolgt diese Sammlung auch in der Weise, dass komplette Gerichtsakten mikroverfilmt werden, womit auch das Anliegen verfolgt wird, die teilweise vom Zerfall bedrohten Akten für die Nachwelt zu erhalten. Der Verfilmung geht eine formale und inhaltliche Auswertung voraus, die über Listen sowie eine Datenbank abfragbar ist. Dieser Arbeitsbereich wird seit 2001 von der am DÖW und am Österreichischen Staatsarchiv angesiedelten Zentralen österreichischen Forschungsstelle Nachkriegsjustiz wahrgenommen. Die Forschungsstelle dokumentiert die Akten der justiziellen Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen in Österreich und ist somit ein Aufbewahrungsort von Wissen über die Akten, nicht aber von Akten selbst.

Die Akten der Gerichte wegen NS-Verbrechen, welche der Rechts- und Zeitgeschichtsforschung teilweise bis heute unbekannt sind, werden in österreichischen Archiven und Aktenlagern der Gerichte aufbewahrt. Allerdings gibt es keine Register, die es ermöglichen, Prozesse einem bestimmten Verbrechenskomplex (z. B. Holocaust oder Euthanasie) oder einem geographischen Bezug zuzuordnen.

In den vergangenen Jahren wurden von den Mitarbeiterinnen der Forschungsstelle umfangreiche Erschließungsarbeiten durchgeführt und bei der Erfassung und Verknüpfung von gerichtsrelevanten Daten große Fortschritte erzielt. Allein im Aktenlager des Landesgerichts Wien werden ca. 35.000 Volksgerichtsakten und eine bisher unbekannte Anzahl an umfangreichen Geschworenengerichtsverfahren wegen NS-Verbrechen aufbewahrt.

Perspektiven für den Umgang mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Von eminenter Bedeutung bei diesen Forschungen ist der Blick in die Zukunft und auf den »Nutzen« dieser Forschungen – zumal die Frage nach dem Umgang mit Genoziden und Verbrechen gegen die Menschlichkeit weltweit aktueller denn je ist. Damit in die Antworten von Politik und Justiz auf heutige Kriegs- und Humanitätsverbrechen die Erfahrungen der Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen einfließen können, ist die Kenntnis (und wissenschaftliche Aufarbeitung) ihrer »Bewältigung« nach 1945 notwendig.

Durch die Erforschung der Nachkriegsjustiz und die Sicherung ihrer Dokumente wird somit ein auch für die tagespolitischen Herausforderungen der Gegenwart wichtiger Teil des europäischen Rechtskulturerbes bewahrt und tradiert.


 

 

Forschungsstelle Nachkriegsjustiz