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Nach dem »Anschluss« 1938 Die Ausschreitungen gegen die jüdische Bevölkerung setzten in Österreich unmittelbar nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten ein. Jüdinnen und Juden waren Misshandlungen, Demütigungen, Diskriminierung, Entrechtung und Beraubungen nicht nur von Parteistellen, sondern auch von Privatpersonen oder Bekannten ausgesetzt. Diese Verbrechen wurden nach 1945 mit Hilfe der Paragraphen 3 und 4 KVG (Quälerei und Misshandlung bzw. Verletzung der Menschenwürde) geahndet. Mit dem normalen Strafrecht wären die Pogromverbrechen (»Straßereiben« und andere erniedrigende Handlungen, die Jüdinnen und Juden ausführen mussten) kaum verfolgbar gewesen. Bei den Prozessen war vor allem die Tatsache problematisch, dass viele der einstigen Opfer vom NS-Regime ermordet oder ins Exil getrieben worden waren und daher kein Zeugnis über das ihnen angetane Unrecht ablegen konnten. Ihre Peiniger wurden oft freigesprochen oder zu milden Haftstrafen verurteilt. Die Volksgerichtsakten stellen aber dennoch für diese Verbrechen und die Geschehnisse rund um den »Anschluss« 1938 eine wichtige Quelle dar, da diese durch andere zeitgenössische Materialien oft nur unzureichend dokumentiert sind. Novemberpogrom Den formalen Vorwand für die Auslösung des Novemberpogroms lieferten die Schüsse von Herschel Grynszpan auf den Zweiten Legationsrat an der Deutschen Botschaft in Paris, Ernst vom Rath, am 7. November 1938 und dessen Ableben zwei Tage später. Diese Verzweiflungstat eines Siebzehnjährigen stellte die nationalsozialistische Propaganda als Akt der »jüdischen Weltverschwörung« dar. Sie wurde als Deckmantel für die parteilich angeordnete Zerstörung von Synagogen und Tempeln, Plünderungen, Beschlagnahmungen, so genannten Hausdurchsuchungen, Verhaftungen, Misshandlungen und Demütigungen von Jüdinnen und Juden benutzt, welche vielfach den einzigen Ausweg im Selbstmord sahen. Da zur »Reichskristallnacht” nur sehr wenige zeitgenössische Materialien und Dokumente erhalten sind, stellen die Volksgerichtsakten eine historische Quelle von immenser Bedeutung dar. Sie geben Auskunft über die verschiedenen Formen der Demütigung, Misshandlung und Beraubung von Jüdinnen und Juden in Österreich vom 9. bis 11. November 1938 (in Wien bis zum 15. November 1938). Obwohl in Wien im Zuge des Novemberpogroms Menschen ermordet worden sind, wurde deswegen kein einziges Gerichtsverfahren geführt. Im Gegensatz dazu wurden die Täter wegen der vier in Innsbruck verübten Morde vor Gericht gestellt und abgeurteilt.
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