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Im Jänner und Februar 1966 fand vor dem Landesgericht Salzburg der Prozess gegen die Brüder Johann und Wilhelm Mauer statt. Die Brüder wurden 1914 bzw. 1918 in Lemberg geboren, nahmen anfangs auf der Seite Polens am Krieg teil; aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur deutschen Volksgruppe meldeten sie sich zur Gestapo. 1941 wurden sie zur Außenstelle der Sicherheitspolizei in Stanislau in Ostgalizien versetzt, wo sie grausame Verbrechen an der jüdischen Bevölkerung begingen. Da beide 1962 in Salzburg lebten, wurde dort, nachdem Simon Wiesenthal die Brüder ausgeforscht hatte, ein Verfahren eingeleitet. Hauptanklagepunkt war die Beteiligung an einem Massaker vom 12. Oktober 1941 – dieser Tag ging als »Stanislauer Blutsonntag« in die Geschichte ein. Mindestens 12.000 Menschen wurden umgebracht; der Judenrat von Stanislau musste anschließend 2000 Zloty für die verschossene Munition bezahlen. Das Klima, in dem sich der Prozess in Salzburg abspielte, kann nur erahnt werden: So gaben sowohl der Verteidiger als auch die Angeklagten immer wieder antisemitische Hasstiraden von sich. Das anwesende Publikum klatschte den Angeklagten Beifall, verhöhnte die Zeugen. Als ein Zeuge auf die Thora vereidigt wurde, ertönte Kichern aus dem Gerichtssaal. Nur einmal ließ der vorsitzende Richter den Saal räumen. Die Geschworenen befanden am 17. Februar 1966, dass Johann und Wilhelm Mauer aus »Befehlsnotstand« bei ihren Mordaktionen gehandelt hätten – was einen Freispruch bedeutete. Die Berufsrichter setzten diesen Wahrspruch aber wegen Irrtums der Geschworenen aus. Nach dem Ende des Prozesses wurde bekannt, dass sich 3 ehemalige Nationalsozialisten unter den Geschworenen befunden hatten. In der Folge wurde der Prozess vom OGH zur neuerlichen Verhandlung nach Wien delegiert. Die zweite Hauptverhandlung vor dem Landesgericht Wien im Oktober/November 1966 gegen die Johann und Wilhelm Mauer wurde auch von in- und ausländischen Medien gespannt verfolgt. Die antisemitischen Bemerkungen der Verteidiger stießen dieses Mal bei Geschworenen und ZuhörerInnen aber auf Ablehnung. Am 8. November 1966 wurden die Brüder schließlich für schuldig befunden und zu 8 bzw. 12 Jahren Kerker verurteilt. Die Haftstrafe haben beide allerdings nicht abgesessen, sie wurden gnadenhalber vorzeitig entlassen. |