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Johann Gogl meldete sich im Frühjahr 1940 zur Waffen-SS und war ab Herbst im KZ Mauthausen und seinen Nebenlagern Loiblpass und Ebensee als Aufseher tätig. Bis 1971 führte Gogl als Uhrmachermeister in Ottnang am Hausruck (OÖ) ein unscheinbares Leben. Obwohl Simon Wiesenthal bereits 1964 Anzeige gegen Gogl erstattet hatte, wurde dieser erst 1971 – nachdem die deutschen Ermittlungsbehörden Unterlagen über Gogls Verbrechen in den KZ Mauthausen und Ebensee zur Verfügung gestellt hatten – verhaftet. Am 10. Mai 1971 erhob die Staatsanwaltschaft Linz Anklage gegen Gogl:
Am 4. Mai 1972 wurde Gogl trotz belastender Beweise in allen Anklagepunkten freigesprochen. Aufgrund einer Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Linz wurde das Urteil 1973 durch den Obersten Gerichtshof aufgehoben und an das Wiener Landesgericht verwiesen. Über 3 Jahre später wurde der Prozess gegen Gogl vor dem Landesgericht Wien erneut aufgerollt. Aber auch hier fällten die Wiener Geschworenen am 2. Dezember 1975 einen Freispruch. Dieser Freispruch war das letzte Urteil, das in Österreich wegen eines NS-Verbrechens gesprochen wurde.
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