NS-Medizin
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Ende des 19. Jahrhunderts entstand in Großbritannien zwischen Anthropologie, Medizin und Biologie eine neue Disziplin, für die ihr Begründer Francis Galton die Bezeichnung »Eugenik« prägte. Durch gezielte Förderung »wertvoller« Individuen (»positive Eugenik«) und durch Ausschließung von TrägerInnen angeblich minderwertigen Erbgutes von der Fortpflanzung (»negative Eugenik«) sollte eine genetische Verbesserung des Menschen erzielt werden. Diese Ideen fanden in der Öffentlichkeit vieler europäischer Länder und in Nordamerika großen Anklang.

In Deutschland war es vor allem die völkische Rechte (aus der sich der Nationalsozialismus entwickelte), die unter der Bezeichnung »Rassenhygiene« eine radikalisierte Form der Eugenik auf ihre Fahnen heftete. Den Rassenhygienikern ging es weniger um die Verhinderung individuellen Leides als traditionelle Aufgabe der Medizin, sondern um die biologische Absicherung der Macht des »arischen Herrenmenschen«. Verschiedene Theoretiker entwickelten ihre Vorstellungen von der »Aufartung« des eigenen Volkes bzw. der eigenen »Rasse«, die in zahlreichen populärwissenschaftlichen Publikationen ihre Verbreitung fanden. In der 1920 erschienenen Schrift »Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens« des Juristen Karl Binding und des Psychiaters Alfred Hoche wurde erstmals die »Ausmerzung« der Geisteskranken angesprochen.

In Österreich war es vor allem die 1925 gegründete »Wiener Gesellschaft für Rassenpflege (Rassenhygiene)«, die entsprechende Ideen an den Universitäten und in der Öffentlichkeit verbreitete. Bereits lange vor 1938 handelte es sich bei der Gesellschaft um eine nationalsozialistische Tarnorganisation.

Nachdem die Nationalsozialisten die Macht in Deutschland übernommen hatten, gingen sie an die Umsetzung ihrer Ausgrenzungs- und Vernichtungspläne. Den Anfang machte die staatlich angeordnete zwangsweise Sterilisierung von »erbkranken« Menschen. Nach den im September 1935 erlassenen »Nürnberger Gesetzen« waren Ehen und Geschlechtsverkehr zwischen Juden und »Ariern« verboten und wurden als »Rassenschande« gerichtlich geahndet. Das »Ehegesundheitsgesetz« sah wiederum Eheverbote für »erbbiologisch Minderwertige« vor.

Die rassenhygienischen Vorstellungen wurden propagandistisch auf breiter Ebene – von Dokumentar- und Spielfilmen bis zu Schulbüchern – in die Bevölkerung hineingetragen. Auf diese Weise sollte der Boden für die verbrecherischen Absichten und Praktiken des NS-Regimes psychologisch aufbereitet werden.


 

 
Szenenfoto aus »Ich klage an«
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Der in Zusammenarbeit mit der »T4«-Zentrale 1941 gedrehte Film »Ich klage an« (Regie: Wolfgang Liebeneiner) sollte den »Gnadentod« schwerkranker Menschen als wünschenswert erscheinen lassen.

Schautafel »Die richtige Gattenwahl«
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Schaubilder wie das hier abgebildete sollten die Eheschließungen im Sinne rassenhygienischer Forderungen beeinflussen.

Auszug aus Lehrbuch Plakat »Hier trägst Du mit!«
Schautafel »Drohung des Untermenschen« Schautafel »Ehegesundheitsgesetz«

Eugenik und Rassenhygiene: Fundamente der NS-Ideologie