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# Aktion »T4«
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Im Oktober 1939 wurde aufgrund einer auf den 1. September 1939 rückdatierten »Ermächtigung« des Führers Adolf Hitler, die keinerlei Gesetzeskraft oder Legalität hatte, das Programm zur Tötung von  geistig und körperlich behinderten Erwachsenen aufgenommen. Im Rahmen dieser von der »Kanzlei des Führers« organisierten Mordaktion (nach der Adresse Berlin, Tiergartenstraße 4, »T4« genannt) wurde ein Großteil der AnstaltpatientInnen im Deutschen Reich in sechs Euthanasie-Anstalten – Brandenburg, Bernburg, Grafeneck, Hadamar, Hartheim und Sonnenstein – abtransportiert und dort mit Giftgas getötet.

Im Mai 1940 setzte in Hartheim bei Linz der Massenmord ein. Die »T4«-Opfer wurden auf der Grundlage der vom Reichsinnenministerium angeordneten Patientenmeldungen aus allen Heil- und Pflegeanstalten von ärztlichen »Gutachtern« unter dem Gesichtspunkt der Brauchbarkeit und Arbeitsfähigkeit für die Tötung ausgewählt. Der von einer eigenen Organisation (»Gekrat«) bewerkstelligte Transport erfolgte per Bahn bzw. in Autobussen nach Hartheim. In die Aktion »T4« waren auch Pfleglinge kleinerer, meist kirchlicher Anstalten und – über den Kreis der Geisteskranken hinaus – auch Insassen von Pflege- und Altersheimen einbezogen. Im Zuge der Aktion »T4« kamen in der Gaskammer von Schloss Hartheim nach Angaben der so genannten Hartheimer Statistik 18.269 Menschen mittels CO-Gas (Kohlenmonoxyd) um. Zur Täuschung der Angehörigen dienten systematisch verfälschte Todesdaten der Opfer, welche die »T4«-Organisation auch dazu nutzte, Pflegegelder in beträchtlicher Höhe zu erschwindeln. Insgesamt – errechnete ein »T4«-Statistiker – ersparte sich der deutsche Staat durch die Ermordung von 70.000 AnstaltspatientInnen 885 Millionen RM (3 Milliarden EUR) für einen 10-Jahres-Zeitraum.

Auch nach dem offiziellen Stopp der Aktion »T4« im August 1941 diente Hartheim im Zeitraum 1941/42 und 1944 als Tötungsanstalt für 8.000 bis 10.000 arbeitsunfähige oder missliebige Häftlinge aus den KZ Dachau, Mauthausen und Gusen. Ferner wurden in Hartheim einige hundert psychisch erkrankte, nicht mehr zur Zwangsarbeit heranziehbare »Ostarbeiter« vergast.

Nach dem Abbruch der Aktion »T4« gelangte ein Teil des Personals der Tötungsanstalten zum Einsatz bei der »Aktion Reinhard«, der Ermordung der Juden im Generalgouvernement (Polen). Die bei der Durchführung der Euthanasie gewonnenen Erfahrungen in der industriellen Vernichtung von Menschen wurden dabei in modifizierter Weise übernommen.


 
Weitere Informationen zum Beitrag: Ahndung von Euthanasieverbrechen

 
Hartheim
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Die Vernichtungsanstalt Hartheim mit rauchendem Schornstein. Dieses Foto wurde 1940 heimlich von Karl Schuhmann aufgenommen.

Schloss Hartheim Auszug aus »Hartheimer Statistik«
Transportliste Urne
»Gekrat«-Busse Beileidsschreiben
Schreiben aus der Anstalt Chelm Euthanasie-Ermächtigung Hitlers
Rudolf Lonauer mit Familie Sitz der (»T4«-Zentrale)
Dokument »Invalidentransport« Benedikt Fantner
Franz Stangl Christian Wirth

Aktion »T4«