|
Mit Ausbruch des Krieges verstärkte das NS-Regime seine antijüdische Politik. Juden durften nur noch innerhalb festgelegter Zeiten ihre Wohnungen verlassen. Auf ihre mit einem »J« gekennzeichneten Lebensmittelmarken erhielten sie viel weniger Nahrungsmittel als die übrige Bevölkerung. Die Pflicht zum Tragen des »Judensterns« sowie die Erfassung der von Juden bewohnten Häuser und Wohnungen, das Verbot, ohne vorherige Zustimmung der »Zentralstelle für jüdische Auswanderung« zu übersiedeln sowie die Kennzeichnung aller »jüdischen« Wohnungen waren bereits vorbereitende Maßnahmen für die Deportationen. |